Beim Rasenmähen schleuderte ein Stein von Nachbar zu Nachbar. Der eine hatte einen kurzgeschnittenen Rasen, der andere eine geschnittene Hornhaut. Der Patient wurde stationär für 2 Tage unter medikamentöse Therapie gestellt und darauf hingewiesen, eine Anzeige zu machen, da das Auge zwar wieder heilen wird, doch die Gefahr einer oft Jahre später eintretenden Veränderung, die auf diesen Unfall zurückzuführen ist, sich ausbilden könnte.
Bild 1: oberflächlicher Hornhautschnitt, Blut in der Vorderkammer
Bild 2: Fluoreszenzaufnahme der Hornhaut; hell leuchtet das defekte Areal auf
Bild 3: Großaufnahme
Wir wünschen den beiden Nachbarn noch ein zu"friedenes" Miteinander...